Der Bayerische Bauernverband möchte nach der Abfrage zur Schadenserhebung bei der Rabenkrähe im Jahr 2008 eine neuerliche Abfrage der Schadenhöhe bei Saatkrähe und Gänsen initiieren.
Bereits im Jahr 2008 konnten die ermittelten Schadenshöhen bei der Rabenkrähe in die Diskussionen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) eingebracht werden.
Bei der Gans haben wir unter größtem verbandlichem Einsatz im Jahr 2022 eine Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes vollziehen können, um eine Gelegebehandlung als wichtiges Medium der Zuwachskontrolle zu erkämpfen. Damit ist die Gelegebehandlung als wirksame, effiziente und tierschutzgerechte Form der Regulierung anerkannt. Damit wurde eine langjährige Forderung des BBV umgesetzt. Dieser Erfolg war aber nur durch den ausdauernden und konstruktiven Einsatz der von Wildgansschäden vor Ort betroffenen Landwirte möglich.
Allen Akteuren gilt ein besonderer Dank.
Die aktuelle Schadensituationen, verursacht durch Gänse und Saatkrähen nehmen im Freistaat weiter massiv zu. Aus diesem Grund möchten wir eine neuerliche Abfrage starten und die Erkenntnisse in die politische Diskussion eines möglichen Schadensausgleiches oder die Möglichkeiten der artenschutzrechtlichen Entnahme einbringen.
Die Saatkrähe ist in Deutschland gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) bb) BNatSchG in Verbindung mit Art. 1 der Richtlinie 2009/147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) besonders geschützt. Daher gilt der besondere Artenschutz gemäß § 44 ff. BNatSchG. Hier ist eine bezifferte Schadenshöhen für den Bayerischen Bauernverband von größtem Wert.